Sachschadensmeldung

Sachschäden, die Ihrem Kind entstehen


Sachschäden
Sachschäden, die Ihrem Kind durch die Teilnahme am Schulbetrieb entstehen, auch solche, die durch Diebstahl verursacht werden, sind versicherungsrechtlich abgedeckt und können finanziell ausgeglichen werden. Die Versicherung erstattet dann den jeweiligen Zeitwert des beschädigten oder gestohlenen Gegenstandes. Voraussetzung ist, dass der Sachschaden bzw. der Diebstahl sofort im Sekretariat der Schule gemeldet wird.

Brillenschäden
Bei Brillenschäden muss vor Ausfüllen der Schadensmeldung (Vordruck) der Kostenanteil ermittelt werden, den Ihre Krankenkasse trägt.