Der sichere Schulweg Ihrer Kinder
Üben Sie bitte den Schulweg rechtzeitig mit Ihrem Kind ein und beachten Sie möglichst die vorgeschlagenen Wegführungen des Schulwegplans, der Ihnen zugegangen ist.
In den ersten Schuljahren sollte Ihr Kind auf keinen Fall mit dem Fahrrad zur Schule kommen, da es aufgrund eines noch eingeschränkten Sehwinkels nicht in der Lage ist, alle Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Zudem beherrscht es erst wenige Verkehrsregeln, sodass der Schulweg mit dem Rad sehr riskant wäre.
Statten Sie Ihr Kind – vor allem in der dunklen Jahreszeit – mit heller Kleidung und Reflektoren („Blinkis“) aus, damit es leichter gesehen wird.
Ihr Kind ist auf dem Schulweg über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband versichert, auch dann, wenn es geringfügig vom kürzesten Schulweg abweicht, um beispielsweise eine Freundin oder einen Freund abzuholen.
Schulbustransport: Grundsätzlich besteht für Schülerinnen und Schüler bei einer Entfernung von 2 km Anspruch auf einen Busfahrschein. Schulbustransport aus dem Ortsteil Harsweg: Erziehungsberechtigten aus dem Ortsteil Harsweg wird empfohlen, Verabredungen zu treffen: In den ersten Wochen sollte eine Mutter oder ein Vater die Schüler/-innen an der Haltestelle und auf der Busfahrt begleiten.