Testpflicht an der Schule
19.4.21
Wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne mitgeteilt hat, besteht für alle Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht. Getestet werden muss an den Tagen, an denen die Kinder zur Schule kommen - außer am Freitag. Die Kinder geben dazu das Formblatt zur Rückmeldung des negativen Testergebnisses bei den Lehrkräften, die sie vom Schulhof abholen, ab.
Wer keinen negativen Test vorlegen kann, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen - so sieht es die Verordnung des Landes vor.
Nehmen Sie die Notbetreuung bitte in dieser Zeit nur in Anspruch, wenn Sie diese unbedingt benötigen.
In einer Übersicht, die Sie hier herunterladen können, finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Aufgrund der hohen Inzidenzzahl in der Stadt Emden wird der Sportunterricht zunächst ausschließlich draußen stattfinden.