Schulunfälle

Informationen über Unfälle aller Art


Als Schulunfälle gelten Unfälle,

  • die auf dem Weg zur Schule passieren,
  • die sich auf dem Weg von der Schule nach Hause oder
  • die sich in der Schule oder bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule ereignen.
  • Unfälle mit Verletzungsfolgen, die durch vorsätzliche Körperverletzungen hervorgerufen werden, gelten nicht unbedingt als Schulunfälle. In solchen Fällen können die Erziehungsberechtigten des Schülers, der die Verletzung eines anderen verursacht hat, unter bestimmten Voraussetzungen regresspflichtig gemacht werden.

Wenn infolge von Schulunfällen behandlungsbedürftige Verletzungen auftreten, muss – sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen – ein(e) von der Versicherung anerkannte(r) Unfallärztin oder Unfallarzt aufgesucht werden.

Unfallmeldung erforderlich!
Wenn infolge eines Unfalls, der sich in der Schule, auf dem Schulweg oder bei einer Schulveranstaltung ereignet hat, eine ärztliche Behandlung Ihres Kindes notwendig geworden ist, muss dieser Unfall unbedingt der Schule gemeldet werden. Die Schule erstellt einen Unfallbericht, der dann an den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband weitergeleitet wird. Die Meldung ist auch erforderlich, wenn die Beschwerden erst am Nachmittag (außerhalb der regulären Schulzeit) auftreten. Nur so können die Kosten der Behandlung abgerechnet werden.

Die Krankenkasse, über die Ihr Kind sonst versichert ist, zahlt in der Regel nicht für Behandlungen, die aufgrund von Schulunfällen notwendig werden.